Klasse AM und Mofa

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

– bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h und
– einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ und
– einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

Mindestalter: 15 Jahre
Geltung: Ohne Befristung
Vorbesitz: Nicht notwendig
Beinhaltet Klasse: AM

Mofa Prüfbescheinigung

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Trettkurbeln), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf einer Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt.
Sitze für Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Führerschein-Klasse.

Mindestalter: 15 Jahre
Geltung: Ohne Befristung
Vorbesitz: Nicht notwendig
Beinhaltet Klasse: Keine

Anforderungen

Anmeldung für AM und Mofa:

  • Kopie Personalausweis,
  • Passfoto,
  • Sehtest und
  • Erste Hilfe Kurs
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